Wohnrecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Maja123

#1

05.06.2009, 14:41

Ich soll eine Wohnrechtsbestellung vorbereiten. Eigentlich kein Problem, aber unser Kunde ist nur zu 1/2 Eigentümer eines Hauses, die andere Hälfte gehört den Schwiegereltern. Nun möchte unser Kunde seiner Lebensgefährtin ein Wohnrecht für die Wohnung im 1. OG sowie Waschkeller und Büroräume im Keller einräumen lassen. Müssen nun die Schwiegereltern, die die untere Wohnung bewohnen, den Vertrag mitunterzeichnen? Die verstehen sich nämlich nicht mehr und das wäre nun ein großes Problem. :roll:
Jupp03/11

#2

05.06.2009, 14:50

Nach Schöner/Stöber, früher Haegele ist die Eintragung eines Wohnungsrechts an einem Miteigentumsanteil nicht zulässig. Rd-Nr.: 1241, hab nur die 12. Auflage
Maja123

#3

05.06.2009, 15:34

Sollte vielleicht erwähnen, dass es sich hierbei um einen 1/2 Anteil an einem Haus handelt. Das Haus wurde nicht geteilt.

Ich könnte doch jetzt das Wohnrecht bestellen und die Räumlichkeiten genau bezeichnen, aber was ist z. B. mit Räumlichkeiten die der Gemeinschaft gehören (Treppenhaus, Keller usw.). Ich bin der Meinung, dass hier dann doch die Schwiegereltern mit unterzeichnen müssten, oder? :?
Jupp03/11

#4

05.06.2009, 15:48

du bist zwar erst seit kurzem dabei, aber lesen solltest du trotzdem.

Sämtliche Räumlichkeiten in dem Hause gehören eurem Kunden nur zur Hälfte, die andere Hälfte gehört den Eltern. Allein daher scheitert die Bestellung des Wohnungsrechts. Ohne Zustimmung der bösen Schwiegereltern geht hier nichts.
Maja123

#5

05.06.2009, 18:05

:oops:

Sorry, stand irgendwie auf dem Schlauch. Habe es jetzt aber im Schöner/Stöber schwarz auf weiss gelesen. Trotzdem Danke für die Hilfe.
Antworten