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Grundstücksverkehrsgenehmigung?

Verfasst: 04.06.2009, 13:34
von Nine
Hallo an alle,
ich mal wieder. Allerdings mal wieder im Auftrage meiner Kollegin, die es immer noch nicht geschafft hat, sich hier mal persönlich anzumelden *tze* :-)

Es geht um einen Kaufvertrag über Grundbesitz in Niedersachsen. Der Grundbesitz besteht aus drei Flurstücken, jedes so um die 4.000 qm. Insgesamt also ca. 12.000 qm. Es handelt sich um Landwirtschaftsflächen. Es steht nichts über einen Hof vermerkt im Grundbuch.

Frage:
Benötige eine Grundstücksverkehrsgenehmigung? Benötige ich eine Genehmigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen?


Ich bedanke mich schon einmal in ihrem Namen bei Euch! :-)

Verfasst: 04.06.2009, 13:36
von Lena
Guck mal auf der Seite des DNotI
http://www.dnoti.de/arbeitshilfen.htm#Immobilienrecht
Da findest du Übersichten über alle erforderlichen Genehmigungen in allen Bundesländern.

Verfasst: 04.06.2009, 13:37
von Gruftie
Huhu Nine,

also bei uns bzw. in Brandenburg ist es so, dass Du für Flächen unter 10.000 m² keine Genehmigung brauchst.

Du schreibst ja, dass es sich um drei Flurstücke handelt. M.E. brauchst Du dann keine Genehmigung, wenn es drei selbständige Flurstücke sind, also unter jeweils einer eigenen Bestandsnummer im Grundbuch gebucht sind.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen...

Schönen Tag noch!!!

Verfasst: 04.06.2009, 13:38
von Gruftie
Menno, Lena ist ne Wucht!!! Erstens besser und zweitens schneller!!! :daumen

Verfasst: 04.06.2009, 13:41
von Lena
ass Du für Flächen unter 10.000 m² keine Genehmigung brauchst.
Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Saarland sinds z.b. nur 1500 qm, in Rheinland-Pfalz bei 5000 qm (aber wenns zu nem landwirtschaftlichen Betrieb gehört auch bei kleineren Flächen) etc.

Daher - immer überprüfen!


Und dann auch immer an die landesrechtlichen Vorkaufsrechte denken (Übersicht auch unter dem Link!)

Verfasst: 04.06.2009, 13:46
von Lena
Gruftie hat geschrieben:Menno, Lena ist ne Wucht!!! Erstens besser und zweitens schneller!!! :daumen
Manchmal :oops: :P

Aber du glaubst gar nicht was man lernt auf die Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer zu schauen wenn man erst mal die Unterschiede weiß (wie ich jetzt durch die Arbeit für die Notarsoftwarefirma).

Verfasst: 04.06.2009, 14:46
von Nine
Ich würde mal sagen, Ihr seid beide ne Wucht :-)
Und ich bedanke mich sehr -auch im Namen meiner Kollegin. Da wird sie sicher schon ausreichend mit anfangen können!
Vielen lieben Dank Euch beiden und einen schönen Tag noch :-)

Verfasst: 04.06.2009, 14:55
von Gruftie
Oh...dankeschön!! :oops:

Aber die Wucht ist eher Lena!!

Dir und Deiner Kollegin auch noch einen schönen Tag!! :wink1

Verfasst: 09.07.2009, 22:50
von Pepsi
ich hänge meine Frage hier mal ran:

Wir haben einen KV über drei verschiedene Grundbücher mit jeweils mehreren Flurstücken, also insgesamt 7 Flurstücke, diese haben folgende Größen 1.609, 1.278, 3.506, 600, 640, 510 und 440, also insgesamt 8,583 qm. Bebaut sind diese Flurstücke mit Mehrfamilienhäusern in Chemnitz. In Sachen gilt ja die Grenze von 5.000 qm. Ich verstehe nicht, ob es nun landwirtschaftliche Fläche sein muss dafür oder nicht. Brauche ich nun eine Genehmigung?

:thx

Verfasst: 10.07.2009, 08:27
von rebru82
Diese Genehmigung brauchst du nur bei Grundstücken, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Wenn Mehrfamilienhäuser drauf gebaut sind, ist es im Grundbuch als "Gebäude- und Freifläche" gebucht, daher brauchst du die auch nicht.