Grundstücksverkehrsgenehmigung?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#11

10.07.2009, 10:09

ok dann hab ichs mir ja doch richtig gedacht. Vielen Dank, werd ich mir jetzt endgültig merken!!
kunstlos
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 08.05.2015, 18:12
Beruf: Notarfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#12

12.03.2018, 11:39

Ich muss diesen alten Beitrag jetzt noch mal hochkrempeln. Folgende Sachlage:

Verkauft werden insgesamt 3 Flurstücke in Niedersachsen. Alle werden im Grundbuch unter einer lfd. Nr. geführt.

Flurstück 1: 8.000 qm, Gebäude- und Freifläche
Flurstück 2: 3.000 qm, Gebäude- und Freifläche
Flurstück 3: 1.000 qm, Landwirtschaftsfläche

In Niedersachsen gilt als Freigrenze 10.000 qm. Ich habe bisher nichts eindeutiges darüber gefunden, ob in Niedersachsen das Grundstück im „wirtschaftlichen“ Sinne zählt, also alles zusammengerechnet wird, oder nicht. Muss ich hier jetzt für das dritte Flurstück eine Genehmigung einholen?

Edit: Hat sich erledigt, habe direkt den Rpfl. gefragt, weil es eilig war. Genehmigung wird hier nicht gebraucht.
Antworten