Grundstücksteilung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
brainy
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#11

03.06.2009, 09:05

Heißt das dann der zuständige Rpflg. entscheidet, ob es notwendig ist ein neues GB zu bilden??? Man braucht also keine weiteren Genehmigungen von Behörden?

Eigentümer hat wohl Angst, falls mit einer Belastung etwas schief geht, dass dann auf das ganze zurückgegriffen werden kann!? Ist doch eigentlich nicht möglich, oder???
Jupp03/11

#12

03.06.2009, 09:07

nein, das ist wirklich dummes Zeug.
brainy
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#13

03.06.2009, 09:16

Ich hatte so einen Fall leider noch nicht und bin dann natürlich auch vorsichtig mit Aussagen gegenüber Mdt., die so etwas natürlich wissen wollen.
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