Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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KornkekZ
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#11
21.11.2011, 17:53
Muss ich das dann eigentlich irgendwie mit der vollstreckbaren ausfertigung für die bank verbinden oder muss ich davon dann auch eine vollstreckbare ausfertigung machen?
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KornkekZ
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#13
01.12.2011, 08:37
achso.. äh ja, das wusste ich
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KornkekZ
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#14
01.12.2011, 08:37
also das mit dem Kostenfrei nach § 16 KostO