Grundstück ist Reichsheimstätte
Verfasst: 25.03.2009, 12:11
Wir haben hier einen Kaufvertrag, wo in Abt. II drin steht, dass das Gundstück Reichsheimstätte ist. Ausgeberin ist die [...].
Ist das so zu behandeln, als wenn hier ein Erbbaugrundbuch besteht, sprich die Ausgeberin anschreiben zwecks Erteilung einer Löschungsbewilligung? Gut, bei Erbbaugrundbuch holt man die Zustimmung ein. Das ist nun schon seit 1970 eingetragen. Ich gehe mal davon aus, dass man nicht sagen kann, dass Käufer und Verkäufer die Löschung der Rechte Abt. II bewilligen und beantragen können.
Danke und Gruß
Ist das so zu behandeln, als wenn hier ein Erbbaugrundbuch besteht, sprich die Ausgeberin anschreiben zwecks Erteilung einer Löschungsbewilligung? Gut, bei Erbbaugrundbuch holt man die Zustimmung ein. Das ist nun schon seit 1970 eingetragen. Ich gehe mal davon aus, dass man nicht sagen kann, dass Käufer und Verkäufer die Löschung der Rechte Abt. II bewilligen und beantragen können.
Danke und Gruß