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Grundstück ist Reichsheimstätte

Verfasst: 25.03.2009, 12:11
von oje-oje
Wir haben hier einen Kaufvertrag, wo in Abt. II drin steht, dass das Gundstück Reichsheimstätte ist. Ausgeberin ist die [...].

Ist das so zu behandeln, als wenn hier ein Erbbaugrundbuch besteht, sprich die Ausgeberin anschreiben zwecks Erteilung einer Löschungsbewilligung? Gut, bei Erbbaugrundbuch holt man die Zustimmung ein. Das ist nun schon seit 1970 eingetragen. Ich gehe mal davon aus, dass man nicht sagen kann, dass Käufer und Verkäufer die Löschung der Rechte Abt. II bewilligen und beantragen können.

Danke und Gruß

Verfasst: 25.03.2009, 12:18
von SaSa74
Hallo,

wir hatten das vor ein paar Jahren auch mal in einem KV...das Recht wurde von Amts wegen gelöscht, weil das Reichsheimstättengesetz 1993 aufgehoben wurde (BGBl. I S. 912)

LG!

Verfasst: 25.03.2009, 12:39
von Jupp03/11
Der Heimstättenvermerk wird von Amts wegen gelöscht. Kannst im KV einen entsprechenden Löschungsantrag stellen. Unterlagen wie Löschungsbewilligung sind nicht beizubringen.

Verfasst: 25.03.2009, 12:39
von Kordu

Verfasst: 25.03.2009, 12:44
von oje-oje
vielen Dank. ihr seid super :D