Grundstück ist Reichsheimstätte

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
oje-oje
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 16.07.2008, 10:22
Wohnort: Ruhrgebiet

#1

25.03.2009, 12:11

Wir haben hier einen Kaufvertrag, wo in Abt. II drin steht, dass das Gundstück Reichsheimstätte ist. Ausgeberin ist die [...].

Ist das so zu behandeln, als wenn hier ein Erbbaugrundbuch besteht, sprich die Ausgeberin anschreiben zwecks Erteilung einer Löschungsbewilligung? Gut, bei Erbbaugrundbuch holt man die Zustimmung ein. Das ist nun schon seit 1970 eingetragen. Ich gehe mal davon aus, dass man nicht sagen kann, dass Käufer und Verkäufer die Löschung der Rechte Abt. II bewilligen und beantragen können.

Danke und Gruß
SaSa74

#2

25.03.2009, 12:18

Hallo,

wir hatten das vor ein paar Jahren auch mal in einem KV...das Recht wurde von Amts wegen gelöscht, weil das Reichsheimstättengesetz 1993 aufgehoben wurde (BGBl. I S. 912)

LG!
Jupp03/11

#3

25.03.2009, 12:39

Der Heimstättenvermerk wird von Amts wegen gelöscht. Kannst im KV einen entsprechenden Löschungsantrag stellen. Unterlagen wie Löschungsbewilligung sind nicht beizubringen.
oje-oje
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 16.07.2008, 10:22
Wohnort: Ruhrgebiet

#5

25.03.2009, 12:44

vielen Dank. ihr seid super :D
Antworten