Grundstückskaufvertrag mit Restkaufpreisgrundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ulrike28985
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#1

21.08.2008, 09:02

Hallo.

Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.

Ich soll einen KV vorbereiten, wobei die Zahlungen des Kaufpreises in monatlichen Raten erfolgen soll. Die Eigentumsumschreibung soll sofort erfolgen und dafür soll eine Restkaufpreisgrundschuld eingetragen werden.

Macht man den KV und die GS in einer Urkunde, oder in getrennten Urkunden?

Ich kann irgendwie dazu nichts passendes in den Büchern finden. Könnt ihr mir helfen?

Danke
Ulrike
Jupp03/11

#2

21.08.2008, 09:06

Das ist egal, sollte jedoch in einer Urkunde gemacht werden, wichtig ist jedoch § 16 Abs. 2 GBO, also Umschreibung und Eintragung der Grundschuld (wohl Sicherungshypothek) nur als verbundenen Antrag.
Nappelchen
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#3

21.08.2008, 09:07

Ich empfehle den Kersten Bühling. Ich würde zum einen den KV mit einem entsprechenden Passus hinsichtlich der Kaufpreiszahlung vorbereiten und zum anderen die Restkaufgeldhypothek mit der Rückzahlungsvereinbarung in einer gesonderten Urkunde.
Kordu

#4

21.08.2008, 09:07

Ich werde Dir eine Formulierung per PN schicken!

Ich würde KV und GS in einer Urkunde machen.
Ulrike28985
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#5

21.08.2008, 10:00

Danke für eure schnellen Antworten.
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Gruftie
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#6

21.08.2008, 10:17

Ja genau, KV und GS in einer Urkunde und, wie Jupp schon schrieb, bei der Antragstellung darauf achten, dass es sich um einen einheitlichen Antrag handelt.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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