Grundstückskauf! Ablauf?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Hallo_Tanja
Forenfachkraft
Beiträge: 110
Registriert: 13.09.2005, 12:24
Wohnort: Baden-Württemberg
Kontaktdaten:

#1

14.07.2008, 10:01

Hallo!

Ich wende mich an Euch, weil mein Mann und ich nun ein Grundstück gekauft haben. Oder besser gesagt, wir haben uns mit dem Verkäufe geeinigt und müssen jetzt natürlich zum Notar usw.

Da dies das erste mal ist, dass ich mit diesem Thema zu tun habe könnt Ihr mir vielleicht den weiteren Ablauf von solch einem Grundstückskauf aus der Praxis erzählen.

Da ich beim Anwalt arbeite würde mein Chef mir natürlich einen solchen Kaufvertrag anfertigen. Spare ich dann Kosten beim Notar oder ist es egal ob ich ihn mitbringe und er ihn prüft oder auch dann selbst macht?

Habt Ihr vielleicht Musterverträge?

Muss ich noch irgendwelche Unterlagen für den Notar besorgen oder macht er dass dann selbst. Wenn ich natürlich dann auch noch Kosten sparen kann wenn ich etwas vom Rathaus besorge wäre das natürlich auch super!

Vielleicht kann mir ja jemand kurz beschreiben wie das so abläuft. Ich habe hier nie etwas mit Notaren zu tun und Baurecht machen wir auch keines.

VG
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#2

14.07.2008, 10:42

Du kannst keine Kosten sparen, wenn Dein Chef den Vertrag entwirft. Das würde den Notar auch nicht freuen, da er bestimmt keine Lust hat, die Formulierungen abzuschreiben bzw. mit seinen Vertragsformulierungen zu vergleichen. Normalerweise hat der Notar hierfür Textbausteine, die individuell angepasst werden.
Wenn Ihr Euch mit dem Verkäufer geeinigt habt und ihr einen Notar aussuchen könnt, dann könnt ihr den mit einem Vertragsentwurf beauftragen. Aber Achtung: Kommt die Beurkundung nicht zustande, müsst Ihr die Entwurfsgebühren tragen.
Den Entwurf könnt ihr euch erstmal zuschicken lassen, um ihn in Ruhe zu Hause zu lesen; ihr könnt dann noch Änderungswünsche einarbeiten lassen oder Fragen stellen.
Wenn der Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug hat, wäre das von Vorteil, dann spart sich der Notar die Einsicht und die Gerichtskosten hierfür.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#3

14.07.2008, 10:42

Also - zum ersten. Vorbereitete Musterverträge (egal ob dein RA diesen entwirft, oder ob du einen hier bekommst) würde ich nicht nehmen. Erstens mögen die meisten Notare das nicht (einfach weil man viel mehr Zeit investieren muss um diesen genau zu prüfen ob nicht doch was fehlt oder falsch sit, was leider bei Entwürfen von RA'en zu 90% der Fall ist! Der beurkundende Notar hat ja schließlich auch die Haftung dafür, nicht derjenige der den Entwuf mitbringt) und zweitens sparts auch keine Kosten. Die Gebühr fällt an für die Beurkundung (dadrin ist auch enthalten die Gebühr für den Entwurf und die Beratung/Gespräche vorher).

Also - ich würd immer sagen: FINGER WEG von Musterverträgen. Die müssen eh noch genau auf deinen Verkauf angepasst werden. Ist nämlich schon ein unterschied was genau verkauft wird (Haus, unbebautes Grundstück, Wohnung) und was vereinbart wird (mitverkauftes Inventar? Mängel? Belastungen/Rechte? etc.) Das ist am besten in einem ersten Gespräch zu klären. Entweder mit dem Notar oder einer Angestellten (bei uns z.b. hab ich die Besprechungen im GRundstücksrecht immer alleine gemacht, ohne NOtar).

Du brauchst erst mal nix. Außer vielen Angaben! Ein aktueller GRundbuchauszug holt sich der Notar (das geht meist elektronisch), falls du schon einen hast, dann darf der halt nicht so alt sein...

Es gibt Notare die im Netz Infos über Kaufverträge zusammengestellt haben. Die würd ich mir mal durchlesen ...

Aber wie gesagt - von irgendwelchen Mustern würd ich auf jeden Fall abraten! Da macht man sich beim Notar auch keine Freunde... und bringen tut es einem selber auch nix :wink:
Zuletzt geändert von Lena am 14.07.2008, 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#4

14.07.2008, 10:44

Ja, Lena hat vollkommen Recht!!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#5

14.07.2008, 10:46

Ich habe erhebliche Bedenken, dass diese Veröffentlichungen erlaubt sind.
Hallo_Tanja
Forenfachkraft
Beiträge: 110
Registriert: 13.09.2005, 12:24
Wohnort: Baden-Württemberg
Kontaktdaten:

#6

14.07.2008, 10:57

Wenn ich natürlich auch kein Geld spare, wenn ich einen Entwurf mitbringe dann ist mir das natürlich auch lieber wenn der Notar das macht. Hatte nur gedacht, dass es normalerweise extra kostet wenn der Notar den Vertrag auch noch entwerfen muss.

Ist aber dann vielleicht günstiger wenn ich vorab einen Grundbuchauszug einhole und den zum Notar mitbringe? Oder ist das von den Gebühren dann auch egal?

So wie es sich anhört kann ich dann auch in keinster Weise irgendwie Kosten einsparen. Hatte zumindest gedacht es hilft mir vielleicht irgendwie, dass ich beim Anwalt arbeite ;-)

Das Grundstück kostet € 145.000,00. Wie hoch sind denn dann die genauen Kosten? Oder kan man das nicht so genau vorab sagen?

Vielen Dank für Eure Auskunft!!!
Hallo_Tanja
Forenfachkraft
Beiträge: 110
Registriert: 13.09.2005, 12:24
Wohnort: Baden-Württemberg
Kontaktdaten:

#7

14.07.2008, 10:59

Hallo Jupp03!

Welche meinst Du denn ganau? Die Verlinkungen? Die stehen doch bestimmt auch so im Netz drin?

Ist es nicht erlaubt sich vorab über so etwas zu informieren? Immerhin geht es hier ja hier für mich nicht nur um ein paar Euro. Und wenn ich irgendwie Kosten sparen kann ist doch super!
Jupp03/11

#8

14.07.2008, 11:03

genau die Verlinkungen, halte ich zumindest in diesen Foren für gewagt.

Das du dir Auskünfte hier einholst, ist völlig legitim.
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#9

14.07.2008, 11:09

okay, dann nehm ich sie vorher raus... wobei man sie auch z.b. über google einfach findet.
Also Tanja - einfach mal googeln nach Merkblatt oder Mandantenbogen oder Info Notar zum Thema Grundstückskaufvertrag... :wink:
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#10

14.07.2008, 11:13

Bzgl. der Kosten kann man nix genaues sagen ohne Entwurf.
Es kommt halt drauf an wie der Vertrag gestaltet wird, mit Fälligkeit und Überwachung der Kaufpreiszahlung (Einreichungssperre) etc.
Wenn du da wsa genaues weißt, kann man auch die Kosten erst genau ausrechnen dazu...

Ach ja, die Infos von der Bundesnotarkammer zum Thema Grundstückskaufvertrag sind auch sehr lesenswert! Da gibts glaub ich auch nen Hinweis wegen der Kosten und auch Beispielkostenrechnungen...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Antworten