Grundstückskauf! Ablauf?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Hallo_Tanja
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#11

14.07.2008, 11:26

Im Prinzip machen wir einen ganz normalen Kaufvertrag mit Zahlungsziel z. B. 01.12.2008.

Lasten etc. sind keine auf dem Grundstück.

Die Überwachung möchten wir nicht vom Notar übernehmen lassen (kostet ja extra).

Korrigiert mich wenn ich falsch bin! Aber wir werden eine Auflassung eintragen lassen und die Zahlung dann direkt an den Verkäufer leisten.

Sonst wäre doch nichts mehr zu beachten, oder?
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Lena
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#12

14.07.2008, 11:38

Oh, da is aber einiges durcheinander...

Aber hab mittlerweilen Bedenken ob das was jetzt noch alles gefragt wird, nicht unter Rechtsberatung fällt...

Also daher nur ganz kurz und grob:
Überwachung selbst? Klar kostet das beim Notar, aber selbst kannst du das nicht machen!

Auflassung eintragen? Die Auflassung ist der Übergang des Eigentums auf den Käufer. Du meinst sicher die Auflassungsvormerkung! Auf die würd ich auch wenns nochsoviel kostet NIE verzichten bei fremden Verkäufern!

Ansonsten - geh wirklich direkt zum Notar. Und denk nicht nur ans KOsten sparen - sondern eher an die Sicherheit! Was nutzt es dir, wenn du die KOsten beim Notar sparen willst, aber ein Risiko bei der Kaufpreiszahlung eingehst...

Ab bei den NOtar mit dir - lass dich beraten! Der muss gucken dass er die Interessen von Verkäufer UND Käufer gleichmäßig in den Vertrag mit einbaut.
Liebe Grüße
Lena

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Jupp03/11

#13

14.07.2008, 11:41

:zustimm

KP-Überwachung kann nur in der Hand des Notars liegen.
Hallo_Tanja
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#14

14.07.2008, 11:51

Ok, Ihr habt ja Recht. Das sollte ich vom Fachmann machen lassen!

Ja, ich habe die Auflassungsvormerkung gemeint!

Bezgl. der Überwachung gibt es doch aber die Möglichkeit das Geld direkt an den Verkäufer zu zahlen oder aber auf ein Treuhandkonto beim Notar, welches dann aber wieder extra kostet.

Da wir den Verkäufer kennen, möchte ich mir dann eben diese Kosten sparen.

Oder liege ich da falsch?
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Lena
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#15

14.07.2008, 12:32

Das mit dem Treuhandkonto (Noteranderkonto) kostet extra. Das was wir mit Überwachung meinen ist zwar eine Direktzahlung an den Verkäufer. Aber der Notar überwacht die Zahlung und beantragt erst danach die Eigentumsumschreibung auf den Käufer.
Und das kostet halt...

Notaranderkonto wird normalerweise aber gar nicht mehr benutzt, es sei denn die Beteiligten bestehen drauf und eine andere Vertragsgestaltung ist so gut wie gar nicht möglich (mehrere abzulösende und mehrere finanzierende Gläubiger, Zwangsversteigerung droht etc.)

Ach ja... auch bitte das nächste Mal in den richtigen Themenbereich posten. Vielleicht kann Wifey das ja noch verschieben? In Rechtsprechung findet das kein Mensch mehr wieder...
Liebe Grüße
Lena

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Hallo_Tanja
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#16

14.07.2008, 12:36

Ok, Danke! Stimmt es ist wirlich sinnvolll die Zahlung vom Notar überwachen zu lassen.

Dann mach ich einmal einen Termin aus!

Danke allen für die Infos! Hat mir wirklich sehr geholfen und man fühlt sich einfach etwas besser wenn man sich ein wenig einlesen kann und auch mal hört, wie das ganz so abläuft.

VG!!!!!
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