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Grundstück in Zwangsversteigerung gekauft - Finanzierung?

Verfasst: 05.07.2008, 18:53
von micha7981
Wie machen das die Banken eigentlich in solchen Situationen? Das Amtsgericht sagt ja in der Regel: Ohne Zahlung des im Zuschlag festgelegten Betrages kein Eigentum. Die Banken sagen dagegen: OHne Grundschuld kein Geld. Anders als bei Kaufverträgen scheidet eine Finanzierungsvollmacht oder eine Notarbestätigung ja aus.

Zahlen die Banken daher schon aus, bevor die Grundschuld eingetragen ist? Wenn ja, gehen sie doch das Risiko einer Zwischenpfändung ein.
Würde mich interessieren, wie die Praxis hiermit fertig wird.

Danke und Gruß
Micha

Verfasst: 05.07.2008, 19:27
von Kordu
In der Praxis ist es so, dass die Bank das Geld bei der Hinterlegungsstelle hinterlegt, und der beurkundende Notar den Antrag auf Eintragung der Grundschuld bereits beim GB-Amt mit dem Vermerk einreicht, dass die GS nach E-Umschreibung auf den Ersteher eingetragen werden soll.

Verfasst: 06.07.2008, 22:28
von Lena
:zustimm
Als Notar einfach eine "normale" Grundschuld (also keine extra Finanzierungsgrundschuld wo der alte Eigentümer mitwirken muss) bestellen und beim Gericht einreichen. Dann kann man der Bank eine Bestäitigung erteilen, dass man eingereicht hat und um Eintragung gebeten hat zusammen mit der Umschreibung auf den Ersteher - und die Bank kann auszahlen...

In der GRundschuld sollte man beim GRundbesitz (besser noch im Rubrum) jedoch kurz vermerken, dass der Ersteher noch nicht als Eigentümer eingetragen ist, den Grundbesitz aber mit Zuschlagsbeschluss vom ..., Az... erworben hat.

Verfasst: 06.07.2008, 22:30
von Lena
Ach ja... und ansonsten schau mal hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12 ... steigerung

Re: Grundstück in Zwangsversteigerung gekauft - Finanzierung

Verfasst: 07.07.2008, 08:24
von Bob
micha7981 hat geschrieben:Wie machen das die Banken eigentlich in solchen Situationen? Das Amtsgericht sagt ja in der Regel: Ohne Zahlung des im Zuschlag festgelegten Betrages kein Eigentum.
*klugscheiß* das sagt das Amtsgericht nicht. Eigentümer wird man mit Zuschlag.