Grundschuld - Rangverhältnis
Verfasst: 18.10.2007, 15:34
Hoffe hier kann mir jemand auf die Schnelle helfen...
Hab hier eine GS-Bestellung. Im GB sind nur in Abt. III zwei Eintragungen und die dürfen dort auch stehen bleiben, müssen also nicht im Rang zurücktreten.
Meine Frage ist nun, muss ich das in der GS-Bestellung aufführen, dass diese beiden Rechte dort eingetragen sind und die neue GS im Rang danach eingetragen werden soll, oder wird die GS automatisch im Rang danach eingetragen wenn in der Bestellung steht: "Der Eigentümer bewilligt und beantragt im Grundbuch die Eintragung der unter Nr. 1 bestellten Grundschuld nebst...."
"Sollten etwa ausbedungene Rangstellen zunächst nicht verschafft werden können, so beantragt der Eigentümer, das vorgenannte Grundpfandrecht an nächstoffener Rangstelle einzutragen."
Also, ich muss eigentlich nur wissen, ob es falsch ist bzw. beim GBA zur Verwirrung führt, wenn ich diese beiden Rechte in der Bestellung nicht aufführe!?
Hoffe auf schnelle Hilfe (gleich ist schon BU)
Hab hier eine GS-Bestellung. Im GB sind nur in Abt. III zwei Eintragungen und die dürfen dort auch stehen bleiben, müssen also nicht im Rang zurücktreten.
Meine Frage ist nun, muss ich das in der GS-Bestellung aufführen, dass diese beiden Rechte dort eingetragen sind und die neue GS im Rang danach eingetragen werden soll, oder wird die GS automatisch im Rang danach eingetragen wenn in der Bestellung steht: "Der Eigentümer bewilligt und beantragt im Grundbuch die Eintragung der unter Nr. 1 bestellten Grundschuld nebst...."
"Sollten etwa ausbedungene Rangstellen zunächst nicht verschafft werden können, so beantragt der Eigentümer, das vorgenannte Grundpfandrecht an nächstoffener Rangstelle einzutragen."
Also, ich muss eigentlich nur wissen, ob es falsch ist bzw. beim GBA zur Verwirrung führt, wenn ich diese beiden Rechte in der Bestellung nicht aufführe!?
Hoffe auf schnelle Hilfe (gleich ist schon BU)