Grundschuld - Rangverhältnis

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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brainy
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#1

18.10.2007, 15:34

Hoffe hier kann mir jemand auf die Schnelle helfen...

Hab hier eine GS-Bestellung. Im GB sind nur in Abt. III zwei Eintragungen und die dürfen dort auch stehen bleiben, müssen also nicht im Rang zurücktreten.

Meine Frage ist nun, muss ich das in der GS-Bestellung aufführen, dass diese beiden Rechte dort eingetragen sind und die neue GS im Rang danach eingetragen werden soll, oder wird die GS automatisch im Rang danach eingetragen wenn in der Bestellung steht: "Der Eigentümer bewilligt und beantragt im Grundbuch die Eintragung der unter Nr. 1 bestellten Grundschuld nebst...."
"Sollten etwa ausbedungene Rangstellen zunächst nicht verschafft werden können, so beantragt der Eigentümer, das vorgenannte Grundpfandrecht an nächstoffener Rangstelle einzutragen."

Also, ich muss eigentlich nur wissen, ob es falsch ist bzw. beim GBA zur Verwirrung führt, wenn ich diese beiden Rechte in der Bestellung nicht aufführe!?

Hoffe auf schnelle Hilfe (gleich ist schon BU)

:?
Jupp03/11

#2

18.10.2007, 15:54

Wenn in der Urkunde kein Rangverhältnis angegeben ist, mußt du die bereits eingetragenen Rechte nicht aufführen.
brainy
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#3

18.10.2007, 16:02

Danke Dir Jupp03!
Also wie bereits oben geschrieben, mehr steht da auch nicht drin zum Rangverhältnis!
Mein Gedanke war nur, dass der Rechtspfleger hinterher sieht, dass da in Abt. III zwei Rechte bereits eingetragen sind und diese in der GS-Bestellung nicht erwähnt werden. Der könnte dann ja denken, dass die Bank (Gläubiger) gar nix von diesen Rechten weiß....oder...!?
Jupp03/11

#4

18.10.2007, 16:09

Also ich streiche angegebene Rangverhältnisse in den Urkunden immer.
Insbesondere streiche ich den Satz: Sollte die ausbedungene Rangstelle
usw.
Sollte man jedoch nur machen, wenn man das gegenüber der Bank auch argumentieren kann.
brainy
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#5

18.10.2007, 16:15

Fürs Streichen ist es jetzt wohl etwas zu spät...BU ist ja jetzt gleich...
Ich lass es jetzt einfach so, dass ich da nix angebe, der Rpflg. wird die GS dann hoffentlich einfach im Rang nach den bereits bestehenden Rechten eintragen!
Falls es da dann doch noch Schwierigkeiten gibt haben wir zumindest eine Vollzugsvollmacht eingebaut. Und wir werden auch im Anschreiben an das AG nochmal klarstellen, dass die neue GS im Rang nach den bereits bestehenden Rechten eingetragen werden soll!
Jupp03/11

#6

18.10.2007, 16:17

kannst du machen, ist aber nicht erforderlich, wenn eine Rangvorgabe durch die Bank in der Urkunde nicht gemacht wurde.
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Lotti
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#7

18.10.2007, 16:57

du kannst doch auch einfach schreiben soll in abt. III an rangbereiter stelle eingetragen werden.das reicht auch
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#8

18.10.2007, 19:34

jupp wieso streichst du den satz? wenn da noch REchte eingetragen sind, die nicht drinstehen, haste n Problem..
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