Erbbaurecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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AnjaZ
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#11

30.06.2016, 11:39

so in etwa:


Im Erbbaugrundbuch von ?? Blatt ?? ist für die ?? in Abteilung III Nr. ?? ein Grundpfandrecht eingetragen. Insoweit wird Bezug genommen auf die Grundschuldbestellungsurkunde des Notars ?? zur UR-Nr. ?? vom ??, die in Kopie zum Grundbuch gereicht wird.

Der Kaufgegenstand soll mitbelastet werden. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich:

Für die Stadt ?? bin ich mit der Mitbelastung des Kaufgegenstandes bezüglich des Grundpfandrechtes für die ?? in Höhe von € ?? insoweit einverstanden, dass der Kaufgegenstand bereits vor Eigentumsübergang mit diesem Grundpfandrecht nebst Jahreszinsen und Nebenleistungen belastet wird. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern und im Verhältnis zum Käufer auch keine Kosten.

Alle Beteiligten erklären:

Wegen des Grundschuldbetrages in Höhe von € ?? nebst Zinsen und Nebenleistungen unterwerfen wir den belasteten Grundbesitz ab dem Tage der Eintragung der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des im Grundbuch von ?? Blatt ?? verzeichneten Grundbesitzes zulässig ist.

Die Eintragung dieser Unterwerfungserklärung in das vorbezeichnete Grundbuch wird hiermit bewilligt und beantragt.
Gruß Anja
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