Elektronisches Grundbuch

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larifari
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#11

22.11.2016, 15:18

Hallo alle zusammen,

so richtig passt mein Anliegen hier nicht rein... aber ich wußte nicht, wohin damit...

Meine Frage richtet sich insbesondere an die lieben Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein. Aber natürlich auch an alle, die sich mit den Kosten beim automatisierten Abrufverfahren auskennen ;).

Wir (aus Niedersachsen) haben seit kurzem auch den Zugang zum elektronischen Grundbuch in Schleswig-Holstein. Das elektronische Grundbuch ist bei uns etwas anders (wie ich finde: einfacher) aufgebaut, aber eigentlich haben wir uns ganz gut zurechtgefunden. Jetzt kam die erste Kostenrechnung vom AG Kiel und wir waren doch etwas überrascht, dass uns gemäß Anlage zu § 4, Ziff. 1151, JVKostG Anlage 1 zu § 3, Ziff. 17000, 17001 GNotKG für jeden Abruf 10,00 € berechnet wurden. Wir haben Erinnerung eingelegt, der aber nicht abgeholfen wurde. Begründet wurde dies damit, dass, wenn wir einen Abruf über den Button "Ansicht" tätigten, 8,00 € entstünden, wenn wir aber über den Button "Ausdruck" einen Abruf tätigten, dies eben 10,00 € koste. Der "Ausdruck" und der "Amtliche Ausdruck" seien über das Auskunftssystem genauso teuer, als wenn wir direkt zum Grundbuchamt gingen.

Das kann doch so nicht richtig sein? Einen entsprechenden Kostenhinweis (vorbehaltlich, dass ich das nach dem Betätigen des Buttons "Ausdruck" übersehen habe) habe ich nicht gefunden.

Ich halte den Kostenansatz aber auch dem Grunde nach für Falsch. Der Kostenansatz nach KV 17000 erfordert doch ein Tätigwerden durch das Gericht (Erteilung von Ausdrucken / Fertigung von Kopien). Wenn ich von meinem Arbeitsplatz aus den Button "Ausdruck" betätige, dann wird das Gericht doch gar nicht tätig. Außerdem gilt doch gerade für das automatisierte Abrufverfahren die Justizverwaltungskostenordnung.

Liege ich hier falsch? Oder wird das in Schleswig-Holstein vielleicht damit begründet, das in Ziff. 1151 von "Abruf von Daten" (gleichzusetzen mit Ansicht?) und in KV 17000 von "Ausdruck" die Rede ist?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
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AnjaZ
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#12

23.11.2016, 08:45

" Begründet wurde dies damit, dass, wenn wir einen Abruf über den Button "Ansicht" tätigten, 8,00 € entstünden, wenn wir aber über den Button "Ausdruck" einen Abruf tätigten, dies eben 10,00 € koste"

Ich kann dir nur sagen, dass wir auch stets den Button Ansicht bestätigen und damit € 8,00 angerechnet bekommen.

Ich finde es auch schade, dass jedes Bundesland ein anderes System hat. Für mich ist natürlich das System in S-H einfacher. ;) Wenn ich mal in NDS einen GB-Auszug ziehen muss, dann muss ich mich erst ein euer System einfuchsen.
Gruß Anja
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larifari
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#13

23.11.2016, 10:43

Hallo Anja,

vielen Dank für Deine Antwort. Steht denn auf dem Ausdruck, den ihr über "Ansicht" fertigt auch das Datum des Ausdrucks?

Viele Grüße
Karina

P.S. Wir haben die Erinnerung aufrecht erhalten. Mal sehen, was jetzt passiert...
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