Verfasst: 03.06.2009, 09:05
Heißt das dann der zuständige Rpflg. entscheidet, ob es notwendig ist ein neues GB zu bilden??? Man braucht also keine weiteren Genehmigungen von Behörden?
Eigentümer hat wohl Angst, falls mit einer Belastung etwas schief geht, dass dann auf das ganze zurückgegriffen werden kann!? Ist doch eigentlich nicht möglich, oder???
Eigentümer hat wohl Angst, falls mit einer Belastung etwas schief geht, dass dann auf das ganze zurückgegriffen werden kann!? Ist doch eigentlich nicht möglich, oder???