Grundstückskaufvertrag-Betreuter verstorben- was nun?!?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
kat*kal
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 16.07.2009, 08:56
Beruf: Re/No

#1

20.05.2010, 13:30

Also, hab mal ein Problem, wir haben vor 6 Wochen einen GKV beurkundet, Verkäufer waren die Ehefrau und die Ehefrau als Betreuerin für ihren Mann. Wir haben dann beim Vormundschaftsgericht die Genehmigung für diesen Vertrag beantragt, nun ist der betreute Ehemann gestern verstorben!

Was passiert jetzt? Vormundschaftsgericht sagt sie sind raus aus der Sache und die Ehefrau müßte jetzt entscheiden, hä, versteh ich nicht! Kann mir einer HELFEN??? :cry:
Jupp03/11

#2

20.05.2010, 14:58

Das Betreuungsgericht kann das Betreuerhandeln nach dem Ableben des Betreuten nicht mehr genehmigen und somit tritt die Genehmigung des bzw. der Erben an die Stelle der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Die Erben müssen natürlich ihre Stellung durch geeignete Nachweise -z. B. Erbschein- erbringen, § 29 GBO. Siehe hierzu auch § 1829 BGB.
kat*kal
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 16.07.2009, 08:56
Beruf: Re/No

#3

20.05.2010, 15:18

Danke :thx , aber
kann mir auch einer sagen wo das steht, daß das Betreuungsgericht nicht mehr zuständig ist, sondern die Erben??!! Kaufvertrag ist doch vor dem Tod des Betreuten abgeschlossenf????? :roll: Hier bei uns im Büro gibt es nämlich sehr geteilte Meinungen, da wäre ne passende Textstelle schon echt klasse?!
Katzenfisch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 460
Registriert: 12.03.2009, 18:57
Wohnort: ja auch

#4

20.05.2010, 15:53

Im BGB zum Beispiel. Es gibt mittlerweile auch etliche gerichtliche Entscheidungen diesbezüglich.

Jedem Betreuer wird mit Aushändigung der Bestallungsurkunde bzw. des Betreuerausweises auch ein umfangreiches Merkblatt für Betreuer ausgehändigt.
kat*kal
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 16.07.2009, 08:56
Beruf: Re/No

#5

13.07.2010, 16:55

Hallo,

muß noch mal nachfragen, habe jetzt ein eröffnetes Testament (Ehefrau erbt, nach deren Tod erbt ein Sohn, Tochter kriegt nichts, fechtet Sohn an bekommt er auch nur Pflichtteil). Reicht das Testament für die Genehmigungserklärung der Ehefrau aus oder brauch ich doch einen Erbschein? :roll:
Benutzeravatar
No.Me.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 478
Registriert: 13.04.2007, 12:24
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT
Wohnort: Quickborn
Kontaktdaten:

#6

13.07.2010, 19:54

Ist das Testament privatschriftlich oder notariell? Wenn es privatschriftlich ist, benötigst du einen Erbschein, wenn es notariell ist das Eröffnungsprotokoll.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
Jupp03/11

#7

14.07.2010, 07:15

Sofern die Mutter nicht nur Vorerbin ist, reicht das Test. mit Eröffnungsprotokoll.
Antworten