Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Sternin
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#1
18.05.2010, 09:47
Ich habe hier ein Kaufvertrag über Wohnungseigentum. Das gesamte Grundstück hat eine Größe von über 14.000 qm. Muss man auch bei Wohnungseigentum die Genehmigung nach dem GrdstVG einholen?
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Jupp03/11
#2
18.05.2010, 10:52
Wie ist das Grundstück im Bestandsverzeichnis beschrieben? Nutzungsart?
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Sternin
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#3
18.05.2010, 11:19
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
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Sternin
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#5
18.05.2010, 11:27
Ok, danke
Könntest du mir vielleicht auch sagen woran ich jetzt bei Wohnungseigentum sehe ob ich eine Genehmigung einholen muss oder nicht?