Goldmarkhypothek, Umwandlung und Löschung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Gruftie
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#1

23.06.2009, 19:03

Hallo, Ihr Lieben, ich brauch mal Eure Hilfe:

In einem ehemaligen DDR-Grundbuch ist in Abteilung III folgendes eingetragen: „1.200,-- GM (1/2790 kg Feingold) mindestens Reichsmark Darlehen mit 8,5 % Zinsen jährlich für den Seifenhändler H. M. in Berlin....Bewilligung vom 27.10.1931, eingetragen am 09.11.1931."

Hier könnte ich doch gemäß § 10 GBBerG eine dem in Euro umgerechneten und um ein Drittel erhöhten Nennbetrag entsprechende Geldsumme zugunsten des jeweiligen Gläubigers unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen, um die im Grundbuch eingetragene Last zur Löschung zu bringen.

Jetzt mein Problem: Wie rechne ist das um? Ist es richtig, dass die Umrechnung 2 : 1 = DM und dann in Euro erfolgt?

Danke für Eure Hilfe!!!
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Lena
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#2

23.06.2009, 21:01

Vielleicht hilft dir der Aufsatz hier http://www.notare-wuerttemberg.de/nachr ... 6_2003.pdf weiter?!
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Gruftie
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#3

23.06.2009, 21:08

Danke Lena!!! Ich weiß zwar immer noch nicht, wie ich es genau umrechnen muss...:oops:, aber ich druck mir das morgen mal im Büro aus und lese es mir durch. Vielleicht hab ich es nur überlesen...

:dankeschoen
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Jupp03/11

#4

23.06.2009, 21:29

Schau mal im Haegele, Rd-Nr. 4300 ff. 13. Auflage hab ich nur hier
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Lena
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#5

23.06.2009, 21:32

Hab den jetzt auch nicht gelesen, aber wir hatten das Thema mal in nem andern Forum und da wurde folgendes geantwortet:
Nur zur Info:
Es wird grundsätzlich 2 : 1 umgerechnet, egal, ob es DDR-Mark, Goldmark, Reichsmark etc. sind. Und dann - wie eben meine Vorgängerinnen bereits gesagt - umrechnen in Euro.

Und u.a. als Quelle der Link oben...
Ich denke das was du brauchst findest du auf Seite 5, II. 2
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Gruftie
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#6

23.06.2009, 21:43

Danke, Ihr beiden!!! :knutsch

Ihr seid echt Engel!!!
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