Hallo,
heute mal eine Frage in einem mir bisher völlig fremden Forum. Folgender Sachverhalt:
Ein Mandant möchte ein Grundstück verkaufen. Leider ist es so, dass er aber im Krankenhaus liegt und auch vor Mai dort nicht rauskommt und auf keinen Fall zu einem Notar ins Büro kann. Der potentielle Käufer hat es aber eilig.
Besteht die Möglichkeit, dass seine Ehefrau den Kaufvertrag unterschreibt, z. B. in Vollmacht. Ich fürchte zwar, dass dann auch die Vollmacht zu beglaubigen wäre, aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit?
m-m
Grundstücksverkauf
- skugga
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Mal andersrum gefragt: Wir haben auch schon mal einen Notar zu einem Mandanten in den Knast schicken müssen, weil dringend eine Beglaubigung erforderlich war; kann denn kein Notar ins KH gehen?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Tinsche1084
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Dann müsste aber der Verkäufer auch mit ins Krankenhaus!
Und ja es verursacht Mehrkosten!
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- skugga
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Ei, Leut', deshalb frag ich doch... ich bin doch Re und überhaupt gar nicht No.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Yo, ich auch. Ich konnte nur aus dem schöpfen, was ich an Erfahrung mit solchen Sachen hab. Und ja: Die Vertretung kam schon öfter bei irgenwelchen Beurkundungssachen vor.
Mini-me, ruf doch einfach mal beim Notar an und frag den, wie das läuft. Keiner kann es besser wissen....
Mini-me, ruf doch einfach mal beim Notar an und frag den, wie das läuft. Keiner kann es besser wissen....
- Tinsche1084
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Ich bin auch schon am überlegen, wie mans am Besten anstellen könnte!
Irgendwie fällt mir Vertreter ohne Vertretungsmacht ein, aber da muss dann der im Krankenhausliegende auch noch dem Vertrag zustimmen, durch notarielle Urkunde!
Irgendwie fällt mir Vertreter ohne Vertretungsmacht ein, aber da muss dann der im Krankenhausliegende auch noch dem Vertrag zustimmen, durch notarielle Urkunde!
- Lena
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Okay ich versuch mal bißchen Licht ins Dunkle zu bringen:
Ja, Vollmacht kann gemacht werden. Die andre Möglichkeit ist, dass der Verkäufer sich vollmachtlos vertreten lässt und nach Beurkundung den Vertrag nachgenehmigt. Aber bei beidem muss Vollmacht/Genehmigungserklärung notariell beglaubigt (wegen § 29 GBO) werden. Aber es kann auch ein Notar ins KH gehen. Das kostet dann die Auswärtsgebühr (§ 59 KostO - max. 30 €) und ggfl. den Entwurf der Vollmacht/Genehmigungserklärung mehr.
Also der Verkäufer kommt um ne Vollmacht/Genehmigung nicht drum rum wenn er nicht persönlich beim Notar anwesend sein kann.
Von einer kompletten Beurkundung im KH (also mit dem Käufer) würd ich dringenst abraten, weil zum einen - wenn Änderungen gemacht werden müssen, sieht die Urkunde aus wie S.. und sowas bringt immer einige Fehlerquellen mit sich. Zum andern hätt ich meine Bedenken ob im KH alles so "verschwiegen" gehandhabt werden kann (hört auch wirklich keiner zu ? etc...)
Ja, Vollmacht kann gemacht werden. Die andre Möglichkeit ist, dass der Verkäufer sich vollmachtlos vertreten lässt und nach Beurkundung den Vertrag nachgenehmigt. Aber bei beidem muss Vollmacht/Genehmigungserklärung notariell beglaubigt (wegen § 29 GBO) werden. Aber es kann auch ein Notar ins KH gehen. Das kostet dann die Auswärtsgebühr (§ 59 KostO - max. 30 €) und ggfl. den Entwurf der Vollmacht/Genehmigungserklärung mehr.
Also der Verkäufer kommt um ne Vollmacht/Genehmigung nicht drum rum wenn er nicht persönlich beim Notar anwesend sein kann.
Von einer kompletten Beurkundung im KH (also mit dem Käufer) würd ich dringenst abraten, weil zum einen - wenn Änderungen gemacht werden müssen, sieht die Urkunde aus wie S.. und sowas bringt immer einige Fehlerquellen mit sich. Zum andern hätt ich meine Bedenken ob im KH alles so "verschwiegen" gehandhabt werden kann (hört auch wirklich keiner zu ? etc...)
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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- Lena
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Ach so... was auch noch ne Möglichkeit wäre:
Hat der Mandant event. ne Generalvollmacht? Weil damit könnte der Bevollmächtigte ja auch verkaufen...
Hat der Mandant event. ne Generalvollmacht? Weil damit könnte der Bevollmächtigte ja auch verkaufen...
Liebe Grüße
Lena
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