Staat erbt Grundstück

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Anahid
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#1

19.05.2026, 09:25

Guten Morgen :wink1

Sollte das bereits als Rechtsberatung gelten, bitte Hinweis und löschen.

Ich habe hier folgendes Problem:

Für unsere Mandantin habe ich eine Sicherungshypothek auf einem 3/4-Grundstücksanteil eintragen lassen. Das andere Viertel gehört derzeit unserer Mandantin; diese ist aber lt. Urteil verpflichtet, diesen Viertelanteil nach Begleichung der Schuld an den Schuldner zurück zu übertragen. Die Zwangsversteigerung des 3/4-Anteils habe ich beantragt, hier hat aber die Rechtspflegerin schon darauf hingewiesen, dass sie nicht davon ausgeht, dass dieser Antrag Erfolg hat, da niemand einen 3/4-Anteil ersteigert.

Jetzt besteht aber die Gefahr, dass der Schuldner verstirbt (derzeit auf der Intensivstation nach Schlaganfall) und es ist sehr wahrscheinlich, dass in diesem Fall die Erben alle ausschlagen werden aufgrund der hohen Schulden des Schuldners. Wenn es keine Erben gibt, erbt der Staat. Was passiert in einem solchen Fall? Sollte der Staat zwangsversteigern, was passiert mit den auf dem Grundstück bestehenden Belastungen? Bleibt die Situation gleich oder ändert sich hier etwas (dass die z.B. keine Beachtung mehr finden)?

Sollte schon einmal so einen verkorksten Fall gehabt haben, wäre ich für eine Auskunft dankbar.
Pitt
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#2

19.05.2026, 10:24

Falls schlussendlich tatsächlich der Fiskus erbt, bleiben grundsätzliche alle Belastungen im Grundbuch bestehen. Allerdings ist die Haftung des Fiskus letztlich auf den vorhandenen Nachlass beschränkt. Normalerweise wird der Fiskus immer versuchen, ein geerbtes Grundstück schnellstmöglich durch Versteigerung wieder loszuwerden.

Der Weg zur fiskalischen Erbschaft ist aber zäh, weil das Nachlassgericht bzw. der Nachlasspfleger immer erst mal versuchen wird, doch noch einen Erben zu ermitteln. Das kann manchmal eine Weile dauern. Ich habe hier eine Akte, da versucht der Nachlasspfleger seit 7 Jahren Erben zu ermitteln. Hier habe ich eine Kommanditbeteiligung ohne Erben, aber mit Abfindungsanspruch. So wie es aussieht, nähern wir uns nun langsam der Zielgeraden.

Wahrscheinlich wäre hier also erst einmal ein Nachlasspfleger zu installieren, der sich dann um die Nachlassverwaltung und Erbenermittlung kümmert und die unbekannten Erben im Zwangsversteigerungsverfahren vertritt.
Hier wurde mal eine Teilungsversteigerung mit unbekannten Erben thematisiert:
https://ruby-erbrecht.com/teilungsverst ... ten-erben/
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#3

19.05.2026, 10:46

:thx
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