Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Anahid
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#1
30.03.2026, 16:44
Hallo
Ich benötige bitte mal Hilfe von unseren Notariats-Assen.
Es gibt eine Sicherungshypothek, die auf eine Erbengemeinschaft umgeschrieben wurde. Jetzt muss diese Erbengemeinschaft die Sicherungshypothek an eine andere Erbengemeinschaft übertragen. Die einzelnen Mitglieder dieser Erbengemeinschaft leben aber in verschiedenen Teilen Deutschlands und sind aufgrund ihres Alters und des Gesundheitszustands nicht in der Lage zu reisen. Es besteht somit nicht die Möglichkeit, dass alle gemeinsam zu einem einzigen Notar gehen.
Macht dann jetzt jeder eine eigene Urkunde oder wird eine Urkunde bei Notar A gemacht, der von einem Erben die Unterschrift beglaubigt und diese Urkunde an Notar B weitergeleitet, der vom nächsten Erben die Unterschrift beglaubigt usw. oder wie geht man hier am Besten vor?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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legalspecialist
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#2
31.03.2026, 11:30
Einen ähnlich gelagerten Fall hatten wir vor 2 Jahren, hier konnten die notariellen Urkunden geschlossen an die Hauptperson (in deinem Falle hier Notar A) übergeben werden welcher wiederum alles zusammenführte. Dies dauert zwar latent etwas länger, aber hat funktioniert und wurde durch das Gericht anerkannt.
Abschließend muss in eurem Fall ja noch der Antrag nach § 867 ZPO gestellt werden?
Gruß
Oli
Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium.

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Anahid
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#3
31.03.2026, 11:40
legalspecialist hat geschrieben: ↑31.03.2026, 11:30
Einen ähnlich gelagerten Fall hatten wir vor 2 Jahren, hier konnten die notariellen Urkunden geschlossen an die Hauptperson (in deinem Falle hier Notar A) übergeben werden welcher wiederum alles zusammenführte. Dies dauert zwar latent etwas länger, aber hat funktioniert und wurde durch das Gericht anerkannt.
Abschließend muss in eurem Fall ja noch der Antrag nach § 867 ZPO gestellt werden?
Ja, die Umschreibung muss auch noch beantragt werden. Aber erst einmal ein Schritt nach dem anderen.

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legalspecialist
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#4
31.03.2026, 14:00
Dann organisiert Euch von jedem Erklärenden die Notarurkunde und führt diese ggü dem "Notar A" zu.,
Viel Erfolg

Gruß
Oli
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Anahid
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#5
31.03.2026, 15:53
Danke....ich kann Dir gar nicht sagen, wie froh ich bin, wenn ich den Fall irgendwann mal los bin.

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legalspecialist
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#6
31.03.2026, 16:06
Also bei "hässlichen Fällen" haben wir unseren Freund REISSWOLF

Gruß
Oli
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