Verkauf durch Nachlasspfleger

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
polli
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#11

28.08.2025, 11:10

Danke, Eli! :-)

Das deckt sich im Prinzip mit meinen ganzen Überlegungen hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Auch wegen der "Garantien" zum Objektzustand/Erschließungszustand etc. habe ich überlegt, ob der Nachlasspfleger diese abgeben wird - vermutlich nicht, aber wie gesagt, das ist bei mir Premiere.
Die nachlassgerichtliche Genehmigung als Fälligkeitsvoraussetzung und die Doppelvollmacht hab ich im Entwurf schon drin.

Kann noch jemand was zur Belastungsvollmacht sagen? Gilt die nachlassgerichtliche Genehmigung des Kaufvertrages automatisch auch für die Finanzierungsgrundschuld (weil die Belastungsvollmacht ja mitgenehmigt wurde) oder ist hierfür eine gesonderte Genehmigung zu beantragen?
polli
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#12

28.08.2025, 11:14

elena94 hat geschrieben:
28.08.2025, 11:06
@polli, ja, auch die Finanzierungsgrundschuld, die aufgrund der Belastungsvollmacht bestellt wird, ist nachlassgerichtlich zu genehmigen. Bestenfalls beides direkt in einem Termin beurkunden und dann zusammen dem Nachlassgericht einreichen. Dann erhält man teils auch nur einen Beschluss, in dem direkt beides genehmigt wird, das machts etwas übersichtlicher.

In die Grundschuldbestellungsurkunde ist auch die Doppelvollmacht aufzunehmen. Ebenso kannst du da den Hinweis in der Urkunde aufnehmen, dass die Genehmigung des Nachlassgerichts erforderlich ist; das mache ich auch so.
Üblicherweise holen wir hier die Genehmigungen jeweils ein. Es gibt aber auch Nachlasspfleger, die das selbst machen wollen - im Zweifelsfall einfach nachfragen. Ich würde allerdings die Einholung durch den Notar empfehlen, das macht das Ganze meiner Erfahrung nach übersichtlicher/einfacher in der Abwicklung, da alles in einer Hand liegt.
Ah, hatte ich übersehen. Ganz lieben Dank, das hilft mir sehr!! :wink1
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