Grundpfandrecht im Erbbaugrundbuch

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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johnnyr
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
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Wohnort: Göttingen

#1

24.04.2025, 08:15

Grüß Gott,

wir möchten ein Grundpfandrecht, eingetragen im Erbbaugrundbuch, löschen lassen.
Wer muss denn den Antrag stellen und muss zustimmen?

Vielen Dank vorab für die Antwort.

LG

Johnnyr
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 267
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#2

24.04.2025, 17:39

Der/Die Erbbauberechtigte/n.
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