Rangvorbehalt

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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sandmann712
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#1

23.01.2025, 09:52

Ich stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch :kopfkratz

Es sollen nachrangig zwei Grundschulden in Höhe von 700.000 € und 100.000 € eingetragen werden. Abteilung III ist unbelastet. Mit Rang vor diesen beiden Grundschulden soll irgendwann noch eine weitere Grundschuld eingetragen werden. Entsprechend würde ich bei der ersten Grundschuld (700.000 €) ein Rangvorbehalt mit aufnehmen und zusammen mit der Grundschuld eintragen lassen. und bei der zweiten Grundschuld in Höhe von 100.000 € folgende Rangbestimmung machen:

in Abt. III in unmittelbarem Ranganschluss an der voreinzutragenden Grundschuld in Höhe von 700.000 €.

Meine Frage:
Wenn jetzt irgendwann die neue Grundschuld unter Ausnutzung des bei der Grundschuld in Höhe 700.000 € eingetragenen Rangvorbehaltes eingetragen wird, bleibt die neue Grundschuld dann auch „automatisch“ mit Rang nach der Grundschuld in Höhe von 100.000 € oder hat die neue Grundschuld dann Rang vor der Grundschuld in Höhe von 100.000 €?

Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Vielen Dank!
davia76Neu
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#2

24.01.2025, 09:46

Die Rangbestimmung für Grundschuld 2 über 100.000 € kann man so machen meiner Meinung nach.

Aber ich bin der Meinung, dass Du einen Rangvorbehalt für die beiden jetzigen Grundschulden für die weitere Grundschuld, die im Rang vor diesen beiden Grundschulden eingetragen werden soll mit aufnehmen musst.
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