
Es sollen nachrangig zwei Grundschulden in Höhe von 700.000 € und 100.000 € eingetragen werden. Abteilung III ist unbelastet. Mit Rang vor diesen beiden Grundschulden soll irgendwann noch eine weitere Grundschuld eingetragen werden. Entsprechend würde ich bei der ersten Grundschuld (700.000 €) ein Rangvorbehalt mit aufnehmen und zusammen mit der Grundschuld eintragen lassen. und bei der zweiten Grundschuld in Höhe von 100.000 € folgende Rangbestimmung machen:
in Abt. III in unmittelbarem Ranganschluss an der voreinzutragenden Grundschuld in Höhe von 700.000 €.
Meine Frage:
Wenn jetzt irgendwann die neue Grundschuld unter Ausnutzung des bei der Grundschuld in Höhe 700.000 € eingetragenen Rangvorbehaltes eingetragen wird, bleibt die neue Grundschuld dann auch „automatisch“ mit Rang nach der Grundschuld in Höhe von 100.000 € oder hat die neue Grundschuld dann Rang vor der Grundschuld in Höhe von 100.000 €?
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Vielen Dank!