Hallo, alle miteinander,
wir sollen mal wieder - das letzte Mal ist schon einige Jahre her - Eigentümerbriefgrundschulden bestellen, die dazu dienen sollen, dass nicht die Vollstreckung in den mit den Eigentümergrundschulden belasteten Grundbesitz betrieben wird, auch dadurch dass die Briefe an Dritte übergeben werden und keine Abtretung im Grundbuch eingetragen wird, sodass der tatsächliche Gläubiger nicht erkennbar ist.
Darf der Notar solche Grundschulden beurkunden oder muss er den Auftrag ablehnen?
Mir ist so, als hätte ich irgendwo mal aufgeschnappt, dass solche Gesuche abzulehnen sind.
Ferner ist mir so, als sei heutzutage ein solcher Versuch, den Grundbesitz vor der Vollstreckung zu schützen, nicht mehr von Erfolg gekrönt, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich Geld (an den Inhaber des Grundschuldbriefs, der aber nicht der Eigentümer ist) geflossen ist und bei unabgetretenen und Buchgrundschulden schon gar nicht.
Wenn der Mandant aber gar nicht sagt, dass die Eigentümergrundschulden diesen Zweck haben ... ?
Eigentümergrundschuld als Vollstreckungshindernis
- stefan2209
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