Problemstellung Erbbaurecht - Grundstückseigentümer

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
steffen2109
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 10.07.2024, 12:04
Beruf: Rechtsanwalt

#1

10.07.2024, 12:16

Hallo Zusammen,

ich stehe vor dem Problem, eine notarielle Beuurkundung zu einem Grundstück richtig zu verstehen. Vorbemerkung: ein Bauträger hat auf deinem Grundstück der Gemeine mehrere Häuser errichtet, das Grundstück wurde von der GEmeine in Erbbaurecht überlassen. Ein Jahr später findet sich in den Unterlagen folgende Einigung:

ich stelle fest, dass vorliegen:

o Zustimmung nach § 5 ErbbauRVO der Gemeinde xxxxxx - als Grundstückseigentümerin
- vom 29.ol.2oa3, von der ich namens meiner Vollmachtgeber
Kenntnis nehme und die sich urschriftlich bereits in den Grundakten
des Grundbuchamtes befindet, . Zustimmung der Veräußerin zur Einigung vom 22. April2oo4, o steuerliche unbedenklichkeitsbescheinigung vom 12.0g.2003.
lch übertrage hiermit in Vollzug des meine Vollmacht enthaltenden Bauträgerkaufuertrages
den Grundbesitz
a) Grundbuch von xxxxxx für die Gemarkunq xxxxxxx
Miterbbaurechtsanteil von 575/1000 an dem Erbbaurecht, das an
dem Grundstück
Flurstück xxxx
Gabriele-xxxxxxx
Gebäude- und Freifläche
bestellt ist, verbunden mit dem sondereigentum an den zu wohnzwecken
dienenden Räumen im Reihenhaus Gabriele-xxxxxxxxx
16, im Aufteilungsplan je mit der Nummer g bezeichnet,
b) Grundbuch von xxxx für die Gemarkung xxxxxx
Blatt 6685 Bestandsvezeichnis Nr. 1
Miterbbaurechtsanteilvon 1/1000 an dem Erbbaurecht, das an dem
oben genannten Grundstück bestellt ist,
verbunden mit dem sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz,
im Aufteilungsplan mit der Nummer 34 bezeichnet,
c) Grundbuch von xxxxxx für die Gemarkung xxxxx
Blatt 6686Bestandsvezeichnis Nr. 1
Miterbbaurechtsanteil von 1/1000 an dem Erbbaurecht, das an dem
oben genannten Grundstück bestellt ist,
verbunden mit dem sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz,
im Aufteilungsplan mit der Nummer 35 bezeichnet,
auf Herrn Z. und Frau Z. zur Mitberechtigung in gleichen Teilen

und bewillige namens Herrn Z. und Frau Z. die Eintragung der Erbbaurechtsübertragung im Grundbuch.

Die Löschung der Erbbaurechtsübertragungsvormerkung von Herr Z
und Frau Z. wird bewilligt und beantragt mit der Maßgabe,
dass dieLöschung nur zusammen mit der Übertragung des Erbbaurechts und
mit der Maßgabe erfolgen darf, wenn zulasten des Erbbaurechts nach Eintragung der
Übertragungsvormerkung keine Verfügungsbeschränkungen und im Gleich-
,': \rachrang zur Vormerkung keine Belastungen eingetragen wurden.


Meine Frage: besteht nach wie vor das Erbbaurecht für das Grundstück oder haben die Eheleute Z. das Grundstück erworben, das Erbbaurecht gelöscht und sind jetzt im Grundbuch eingetragen? Vielen Dank für eure Hilfe.
longfield
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 12.07.2024, 13:46
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

12.07.2024, 13:59

Ich verstehe die Urkunde so, dass hier Miteigentumsanteile an dem Erbbaurecht auf Herrn und Frau Z übertragen wurden. Das Erbbaurecht ist aber in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.
Das Grundstück gehört also der Gemeinde. Herrn und Frau Z gehören Miteigentumsanteile am Erbbaurecht in Form von Wohnungs- und Teileigentum.
Feldhamster
Foreno-Inventar
Beiträge: 2014
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

14.07.2024, 13:19

Nach der Schilderung verstehe ich es so, dass Erbbaurecht erworben wurde. Lass dir von den Mandanten doch einfach den Grundbuchauszug vorlegen.
Antworten