Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1
05.07.2024, 13:22
Hallo zusammen,
ich benötige einen Rat / ein Muster oder einen Literaturhinweis

Ich habe eine WEG. Ein Keller einer Wohneinheit soll jetzt Gemeinschaftseigentum werden, da hier eine neue Heizungsanlage eingebaut werden soll.
Müssen alle Mitglieder der WEG an der Beurkundung teilnehmen? Hat das jemand vielleicht schon mal erfolgreich gemacht? Habe zwar Muster von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, aber nicht umgekehrt.
Viele Grüße
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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Notariatsmann
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#2
06.07.2024, 13:16
Die Zurückführung von SE in gemeinschaftliches Eigentum erfordert nach § 4 WEG die Einigung aller WEigter in Auflassungsform und Eintragung in das Grundbuch. Ein Muster gibts z. B. im Würzburger NotarHB.
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Plumbum
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#3
10.07.2024, 09:40
Vielen lieben Dank! ich habe es gefunden

...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)