
Ich habe folgenden Kaufvertrag zu erstellen: Verkäufer ist Eigentümer eines Grundstücks und des dazugehörigen Erbbaurechts, Käufer kauft beides und möchte das Erbbaurecht dann aufheben.
Ich habe jetzt einen Kaufvertrag für beides gefertigt. Kann ich die Erbbaurechtsaufhebung auch gleich mit in den Kaufvertrag reinnehmen, also die Löschungsanträge für Erbbauzins, Vorkaufsrecht etc., sodass der Käufer diese gar nicht erst übernehmen muss? Im Erbbaugrundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen (Leitungsrechte etc.). Diese sind nur im Erbbaugrundbuch eingetragen. Diese müssten doch dann auf das Grundstück übertragen und die Zustimmung aller Berechtigter eingeholt werden oder gehen diese Rechte automatisch auf das Grundstück über?

Und müsste der Käufer dann überhaupt in den Erbbaurechtsvertrag eintreten oder kann ich mir den § sparen?
