Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
-
JB86
- Forenfachkraft
- Beiträge: 187
- Registriert: 09.05.2019, 08:31
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#1
22.11.2022, 09:13
Guten Morgen,
habe eine eilige Frage: Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet, Käufer sind Herr A. und Frau A.... In dem Kaufvertrag ist natürlich eine Belastungsvollmacht enthalten. Nun wurde eine Grundschuld bestellt. Darlehensnehmer sollen hier aber sein die beiden Söhne der Eheleute A. und Herr A., nicht Frau A..
Meine Frage ist jetzt, muss Frau A. die Grundschuldbestellung ebenfalls unterzeichnen oder reicht es aus, wenn Herr A. aufgrund der Belastungsvollmacht für die derzeitigen Eigentümer alleine unterschreiben? Frau A. ist ja nicht Darlehensnehmerin und auch noch nicht Eigentümerin.

Die Bank meint Frau A. hätte mit unterzeichnen müssen, Chef meint nein

Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin

-
JB86
- Forenfachkraft
- Beiträge: 187
- Registriert: 09.05.2019, 08:31
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#2
22.11.2022, 09:44
Hmm, oder könnte es von der Formulierung in der Belastungsvollmacht abhängen?

Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin

-
NoFaWi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 161
- Registriert: 06.08.2009, 18:19
- Beruf: Notariatsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover
#3
22.11.2022, 13:28
Wenn EF ebenfalls erwirbt, kann es sein, dass sie aus 2 Gründen mitwirken muss:
1. Rangrücktritt (Vormerkung tritt hinter Finanzierungsgrundschuld zurück)
2. ZVUnterwerfung nach § 800 ZPO als künftige (Mit-)eigentümerin