Brandvormerkung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Sarah84
Forenfachkraft
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#1

26.08.2022, 09:04

Guten Morgen zusammen,

hat jemand für mich eine Formulierung für eine sogenannte Brandvormerkung?
Notarangestellter20
Foren-Praktikant(in)
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#2

10.09.2022, 19:02

Hallo,

Habe es leider gerade erst gelesen, reicht Dir das noch?

Der Erwerber ist verpflichtet, dem Veräußerer in einem nach Zerstörung des gegenwärtigen Gebäude ggf. errichteten Neubau auf dem vorgenannten Grundstück ein Wohnungsrecht entsprechend dem durch die Zerstörung weggefallenen Wohnungsrecht zu bestellen. Zur Sicherung dieses zukünftigen Anspruchs wird die Eintragung einer Vormerkung zugunsten des Veräußerers in dem o.g. Berechtigungsverhältnis an dem o. g. Grundstück im Rang unmittelbar nach dem vorstehend bestellen Wohnungsrechts bewilligt und beantragt.

Aus Würzburger Notarhandbuch 6. aktuelle Auflage Teil 2 Kap 6 Rnr 72. Ich hatte den Fall noch nie, gehe aber davon aus dass das Muster aus diesem Buch passt.

LG
Michael
Michael
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