Welche Infos zum Grundstück/Wohnungseigentum sind nötig im Antrag zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Monia
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#1

08.10.2021, 12:18

Hallo,

mein Chef und ich haben uns gestern gefragt, welche Infos man eigentlich im Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zum Grundstück oder Wohnungseigentum genau machen muss.

Bei uns wird es bisher so gehandhabt, Grundbuchauszug einholen, dann diese Daten in den Antrag übernehmen (meist geht es um WEG-Recht, sodass der Miteigentumsanteil von Interesse ist).

Wenn aber klar ist, dass jemandem z. B. ein Hausgrundstück alleine gehört, braucht man dann auch Details wie Flurstück-Nr. etc. für den Antrag oder reicht die Adresse aus? Habe mich gefragt, ob man sich dann den Schritt mit dem Grundbuchauszug und die Gebühr hierfür nicht sparen könnte?

Ganz lieben Dank und viele Grüße
Moni
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#2

08.10.2021, 12:59

Monia hat geschrieben:
08.10.2021, 12:18
Wenn aber klar ist, dass jemandem z. B. ein Hausgrundstück alleine gehört, braucht man dann auch Details wie Flurstück-Nr. etc. für den Antrag oder reicht die Adresse aus? Habe mich gefragt, ob man sich dann den Schritt mit dem Grundbuchauszug und die Gebühr hierfür nicht sparen könnte?
Ich würde trotzdem einen GBA ziehen, schon weil alle diese Angaben in den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek mit rein müssen.
Schau mal bei Muster 9.2 ;)
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 62507.html
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#3

08.10.2021, 16:28

Die Bezeichnung des Grundstückes muss den Anforderungen des §28 GBO genügen.

Die Angabe der postalischen Adresse ist unzureichend und überflüssig.
Monia
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#4

09.10.2021, 07:42

Vielen Dank! :)
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