Einholung Verzichtserklärung Ausübung Vorkaufsrecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Vorzimmerkeule
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#1

28.07.2021, 13:09

Hallo zusammen, :wink1

in Abt. II des mir gerade vorliegenden Wohnungseigentumsgrundbuches ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingetragen. Besteht die Möglichkeit, die Verzichtserklärung zur Ausübung bereits vor der Beurkundung des KV einzuholen oder ist es zwingend erforderlich, im Rahmen der KV-Abwicklung eine beglaubigte Abschrift / Ausfertigung an die Rechteinhaber zu übermitteln.

Kann zu der Frage nichts genaueres finden. Vielleicht hat jemand von Euch eine Idee? :kopfkratz
Liebe Grüße, Manu
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