Rückabwicklung ÜV wg Armut

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Looni
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#1

12.05.2021, 07:58

Hallo ihr Lieben,

folgender Tatbestand: Vor 9 Jahren hat Mutter an Sohn ihr Haus unentgeltlich übertragen. Nun hat sie kein Geld mehr und bekommt auch keine Sozialhilfen, da die 10 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist und der Vertrag zurück abgewickelt werden muss. Hat hierfür jemand ein Muster für mich?
Martin Filzek
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#2

14.05.2021, 17:46

Vielleicht sollte man auch prüfen, ob nicht eine Beratung von Mutter und Sohn dahingehend möglich ist, dass zur Vermeidung der Rückübertragung der Sohn sie für das noch fehlende Jahr der Zehnjahresfrist ein wenig unterstützt und füttert, damit die für ihn unvorteilhafte Rückübertragung so vermieden werden kann.
Oder ist das Haus so wenig wert, dass die Grundbedarfe für 1 Jahr bzw. die noch fehlelnde Zeit weitaus höher wären?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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