Wohnungsrecht für Minderjährigen (im Übergabevertrag)

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Mahani
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#1

25.02.2021, 09:24

Guten Morgen.
Da meine Chefin gerade frisch in Mutterschutz mit Baby zu Hause ist, kann ich gerade leider nicht so auf Sie zurückgreifen, wie es sonst der Fall wäre.

Mandant möchte einen Übertragungsvertrag beurkunden. Er möchte sein Grundstück auf seinen Vater übertragen.
Sein Sohn (15 Jahre alt) soll aber ein Wohnungsrecht erhalten.

Ist für die Einräumung des Wohnungsrechts für den Minderjährigen (auch wenn er keine Verpflichtungen eingeht) die Bestellung eines Ergänzungspflegers und die familiengerichtliche Genehmigung notwendig?

Ich habe eine Fundstelle gefunden, wonach das Nießbrauch für Minderjährige als rechtlich nachteiliges Geschäft angesehen wird (Palandt/Ellenberger BGB § 107 Rn. 4). Wenn man dieser Ansicht folgt, muss auch der Minderjährige bei der Nießbrauchsvereinbarung durch den gesetzlichen Vertreter vertreten sein.

Gilt das gleiche für ein Wohnungsrecht? In der Regel muss doch aber der Berechtigte eines Wohnungsrechts gar nicht an der Bestellung mitwirken..

Ich bin ein wenig verunsichert.

Vielleicht kann mich hier jemand auf den richtigen Weg bringen.

Vielen Dank und liebe Grüße
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