Berechtigtes Interesse Grundbucheinsicht Darlehensgeber nach Löschung Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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JB86
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#1

12.01.2021, 16:51

Hallo,

bei Kaufverträgen haben wir öfters den Fall, dass Banken nach Erteilung einer Löschungsbewilligung und Löschung einer Grundschuld einen vollständigen Grundbuchauszug von uns anfordern. Hat die Bank nach der Löschung überhaupt noch ein berechtigtes Interesse? Eine Mitteilung des Gerichts bekommt sie ja sowieso, aber einen vollständigen aktuellen Grundbuchauszug? Meiner Meinung nach nicht :kopfkratz Hat da vielleicht jemand Ahnung, wo sowas steht?
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Hokulani
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#2

12.01.2021, 20:17

Das hatte ich noch nie dass die dann einen GB möchten. Es wollen nur immer die finanz. Banken nach EU einen vollständigen GB Auszug.

Viele Banken verzichten doch sogar auf Vollzugsnachricht
Ramona A.
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#3

13.01.2021, 12:36

Wir haben das auch häufig. Ich schicke allerdings immer nur eine Kopie der Eintragungsnachricht, aus der sich auch die Löschung der Vorlasten ergibt. Einen vollständigen Grundbuchauszug bekommen sie nicht, brauchen sie aus meiner Sicht auch nicht.
JB86
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#4

14.01.2021, 08:55

So mache ich das auch, schicke nur die für sie vorgesehene Eintragungsmitteilung. Aber trotzdem wollen manche Banken dann einen vollständigen Grundbuchauszug - warum auch immer? Meiner Ansicht nach haben sie dazu kein Recht mehr und es müsste der aktuelle Eigentümer dem zustimmen. Dies wäre dann der Käufer, da wir die Löschungen immer gleichzeitig mit Eigentumsumschreibung vornehmen.

Würden wir dann aber einen aktuellen Grundbuchauszug mit Zustimmung des Käufers für die Bank nach der Löschung ziehen, müsste ich doch dafür gesonderte Gebühren abrechnen oder nicht, da es mit dem Kaufvertrag ja so gesehen nichts mehr zu tun hat!? :kopfkratz
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