Moin,
habe eine kleine Bitte.
Ich benötige einmal den Wortlaut von (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rnr. 1270).
Ich habe eine Zwischenverfügung und weiß nicht, was gemeint ist und diese Fundstelle genannt
bekommen.
Hat jemand den Gesetzestext und kann mir bitte helfen. Wäre wirklich sehr verbunden.
Viele liebe Grüße
Wohnrecht (keine rückständigen Leistungen)
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Ohne die Zwischenverfügung zu kennen und ohne extra im Schöner/Stöber gelesen zu haben, vermag ich der Überschrift zu entnehmen, dass vermutlich versucht worden ist, eine sogenannte Löschungserleichterung (Stichwort: löschbar bei Todesnachweis) bei einem schlichten Wohnungsrecht eintragen zu lassen. Dies ist (nicht immer) möglich, da bei einem Wohnungsrecht keine Rückstände entstehen.
PS: Im Notariat ohne Schöner/Stöber zu arbeiten (die Bibel aller Rechtspfleger) ist echt sträflich...
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