Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall:
Im Grundbuch sind unter lfd. Nr. 1 folgende Flurstücke eingetragen:
Flurstück 1 Flur 1
Flurstück 2 Flur 1
In Abt. II unter lfd. Nr. 2 ist folgende Dienstbarkeit eingetragen:
Erdgastransportleitungsrecht den dem Flurstück 2 Flur 1 für die XY GmbH.
Jetzt soll das Flurstück 1 Flur 1 verkauft werden. Benötige ich jetzt von der XY GmbH eine Haftentlassungserklärung für das Flurstück 1 Flur 1?
Beide Flurstücke sind ja unter einer lfd. Nr. 1 eingetragen. Laut dem Eintragungstext besteht die Dienstbarkeit aber ja nur an dem anderen Flurstück.
Viele Grüße,
noto-fee