Einbringung Grundstück in Familien-GBR

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

18.02.2019, 15:34

Hi, ich benötige zu einer Sache etwas Gedankeninput, weil ich mir nicht ganz schlüssig bin.
Es gibt eine FamilienGbR, bestehend aus den Eltern und drei volljährigen Kindern. Diese GbR wurde gegründet, um ein bestehendes Gebäude abzureißen und die Fläche neu zu überplanen.
Vater und eine Tochter sind zur Alleinvertretung der Gesellschaft befugt, sie sind von § 181 befreit.
Der Gesellschaftszweck bezieht sich auf den Erwerb, Abriss, Neubau, Vermietung, Vermarkung der Immobilie
Daneben verwaltet die Gesellschaft eigenes Vermögen.
Jetzt soll eine Wohnung aus einem anderen Gebäude in die GbR eingebracht werden. Eigentümer sind die Eltern zu je 1/2 Anteil. Im Grundbuch ist noch eine Grundschuld eingetragen.
Ich würde nun einen Einbringungsvertrag vorbereiten. Aus meiner Sicht müssten die Eltern als Einbringende erscheinen und als Übernehmer der Vater und seine Tochter.
Reicht die Vertretungsbefugnis auch zur Übernahme der Grundschuld aus? Müsste doch wahrscheinlich durch einen Beschluss abgesegnet werden.
Müsste der Gesellschaftszweck der GbR nicht auch verändert werden?
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Lovis
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#2

20.02.2019, 13:02

Hallo! Auch wenn das jetzt vielleicht nicht in die richtige Richtung geht :), aber ich kenne den Begriff Einbringung nur aus dem Gesellschaftsrecht und würde bei diesem Stichwort zunächst ganz doof fragen, ob eine steuerliche Beratung stattgefunden hat. Ansonsten würde ich einen Übertragungsvertrag zwischen Ehel. und GbR vorbereiten. Soll die GbR auch das der Grundschuld zugrunde liegende Darlehen zur Haftung übernehmen?

Wenn sich der Zweck der GbR auf jede Immobilien beziehen könnte müsste meiner Meinung nach nicht der GbR Vertrag geändert werden, wenn sich der Immobilienbestand verändert. Den Gesellschaftsvertrag würde ich aber auch nicht ohne Auftrag prüfen bzw. nur einen Hinweis geben, wenn etwas offensichtlich ist.

Viele Grüße :)
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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