Erbteilskaufvertrag Erben erben noch mehr

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

17.10.2018, 09:55

Guten Morgen,

erstmal entschuldigt mich für meinen Betreff, ich wusste nicht, wie ich das kurz halten sollte.

Folgender Sachverhalt. Ich mache gerade einen KV. Eigentümer ist verstorben und beearbeit worden von ca. 10 Erben durch Erbschein (Grundbuch ist noch nicht berechtigt). Ein Erbe ist bereits vorverstorben und auch beerbet worden durch Erbschein von X und Y. Nun haben aber X und Y ihren seinerzeitgen Erbteil, der aus Grundbesitz bestand, an Z verkauft.

Nun ist meine Frage, treten jetzt x und y anstelle des verstorbenen Erben oder Z, weil er seinerzeit den Erbteil gekauft hat ?!! Es fand anschließend and den Erbteilskauf eine Erbauseinandersetzung statt, sodass der Erbteilskäufer bruchteilseigentümer hinsichlich der sienerzeitigen Immobilie war.

Oder hat das jetzt nichts mehr mit dem seinerzeitigen Erbteilskauf zu tun?

Hilfe :nachdenk
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#2

17.10.2018, 10:44

An die Stelle des nachverstorbenen Erben treten dessen Erben (X und Y). Es sei denn Z hätte auch diesen Anteil bereits gekauft gehabt, wovon nach dem Sachverhalt nicht auszugehen ist.
Mit dem seinerzeitigen Erbteilskauf hat das eigentlich nichts mehr zu tun, da sich dieser scheinbar nur auf die Anteile des X und Y bezog und nicht auf den des nunmehr Verstorbenen.
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#3

23.10.2018, 19:42

Ja allerdings, ist der jetzige Erbfall bereits vor dem versterben der Erben eingetreten, sodass der Anteil an diesem Erbe, quasi ohne dass sie es damals wussten den Erben gehörten und da man einen Erbteil nur in Gänze verkaufen kann, könnte man dann nicht darauf schließen, dass der Erbteilskäufer an die Stelle nachrückt ?

Schwieriges Dingen wie ich finde
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