erstmal entschuldigt mich für meinen Betreff, ich wusste nicht, wie ich das kurz halten sollte.
Folgender Sachverhalt. Ich mache gerade einen KV. Eigentümer ist verstorben und beearbeit worden von ca. 10 Erben durch Erbschein (Grundbuch ist noch nicht berechtigt). Ein Erbe ist bereits vorverstorben und auch beerbet worden durch Erbschein von X und Y. Nun haben aber X und Y ihren seinerzeitgen Erbteil, der aus Grundbesitz bestand, an Z verkauft.
Nun ist meine Frage, treten jetzt x und y anstelle des verstorbenen Erben oder Z, weil er seinerzeit den Erbteil gekauft hat ?!! Es fand anschließend and den Erbteilskauf eine Erbauseinandersetzung statt, sodass der Erbteilskäufer bruchteilseigentümer hinsichlich der sienerzeitigen Immobilie war.
Oder hat das jetzt nichts mehr mit dem seinerzeitigen Erbteilskauf zu tun?
Hilfe
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