Umschreibung Vollstreckungsklausel

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Piselli
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#1

20.09.2018, 17:12

Hallo Zusammen,

es soll für eine Grundpfandrechtsgläubigerin die Vollstreckungsklausel gegen den Insolvenzverwalter erteilt werden.
Die Gläubigerin wünscht aber, dass die Vollstreckungsklausel gegen den Eigentümer sowohl dinglich, als auch
persönlich bestehen bleiben soll. Persönlich ist ja ok, aber ist dinglich überhaupt machbar? Ich hätte doch dann
eine Klausel gegen mehrere "Schuldner".

Ich würde die bereits erteilte Klausel wegen des dinglichen Anspruches zurückziehen und gegen den Insolvenzverwalter
erteilen.

Wer kann mir hierbei helfen? Die mir zugängliche Literatur gibt hier leider nix konkretes her.

Vielen Dank!
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