In einem Grundbuch steht noch eine Sicherungshypothek zum Betrag von zweihundert Goldmark - eine Goldmark ist gleich dem Preise von 1/2790 kg Feingold, unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vom 22.07.1932 für Herrn xxxx eingetragen.
Wie kann ich diese Sicherungshypothek löschen lassen?
Woher weiß ich, ob das eine Sicherungshypothek mit Brief ist?
Ich habe gelesen, dass bzgl. Goldmarkrechten es eine Löschungserleichterung gibt, wenn der Nennbetrag DM 5.000,00 nicht übersteigt.
Das ist ja hier nicht der Fall.
Nach meiner Berechnung sind 200 Goldmark € 10,23.
Löschung einer Sicherungshypothek in Goldmark
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Eine Sicherungshypothek mit Brief gibt es nicht (§1185 BGB).
Löschen kann man mit Löschungsbewilligung. Womöglich gilt die Formerleichterung des §18 GBMaßnG.
Möglich wäre auch ein Aufgebotsverfahren nach §6 Abs. 1a GBBerG i.V.m. §1170 BGB, wenn das GBBerG in dem betreffenden Bundesland Anwendung findet. Was bei den alten Bundesländern nur tlw. der Fall ist.
Löschen kann man mit Löschungsbewilligung. Womöglich gilt die Formerleichterung des §18 GBMaßnG.
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Danke schön