Teilungserklärung: Festlegen ob Wohnung oder Teileigentum?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Mahani
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#1

23.01.2018, 11:36

Hallo zusammen. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Unser Bauträger hat mal wieder Großes vor und stellt uns vor ein Rätsel:

Er beabsichtigt ein 3 Familienhaus zu errichten. Im Erdgeschoss soll entweder eine Gewerbeeinheit oder eine Wohnung entstehen. Das kann der zukünfige Käufer entscheiden.
Es soll in der Teilungserklärung offen gelassen werden, ob die Einheit Wohnung oder Gewerbe wird. Mir liegen beide Planungsgrundrisse vor. Diese sind gleich.

Ist dies überhaupt möglich oder muss sich der Bauträger in der Teilungserklärung festlegen, ob das Erdgeschoss Gewerbe oder Wohnung wird?

Wo finde ich denn entsprechene Literatur dazu?

Ich bin für jede Hilfe dankbar. :thx
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NoFaWi
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#2

23.01.2018, 12:49

Wie sieht denn die AB der Stadt aus? Hat die Stadt die AB für TE oder für WE erteilt? =>Daran in TE orientieren und Umwidmungsklausel rein.
Mahani
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#3

23.01.2018, 12:58

Die AB ist noch gar nicht beantragt. Der Bauträger wollte von uns erstmal wissen, ob das überhaupt so möglich ist, wie er sich das vorstellt.
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