Hallo zusammen. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Unser Bauträger hat mal wieder Großes vor und stellt uns vor ein Rätsel:
Er beabsichtigt ein 3 Familienhaus zu errichten. Im Erdgeschoss soll entweder eine Gewerbeeinheit oder eine Wohnung entstehen. Das kann der zukünfige Käufer entscheiden.
Es soll in der Teilungserklärung offen gelassen werden, ob die Einheit Wohnung oder Gewerbe wird. Mir liegen beide Planungsgrundrisse vor. Diese sind gleich.
Ist dies überhaupt möglich oder muss sich der Bauträger in der Teilungserklärung festlegen, ob das Erdgeschoss Gewerbe oder Wohnung wird?
Wo finde ich denn entsprechene Literatur dazu?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.