ich habe folgendes Problem: Wir haben einen KV beurkundet, in welchem versehentlich ein Recht (Geh- und Fahrrecht) nicht mit aufgeführt wurde
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Eigenurkunde
In der Urkunde des unterzeichnenden Notar vom xxx – UR-Nr. xxx - ist folgendes Recht versehentlich nicht mit aufgeführt worden:
Abt. II
lfd. Nr. undsoweiter
Aufgrund der mir in § 9 des Kaufvertrages vom xxx – UR-Nr. xxx – erteilten Vollmacht stelle ich unter Bezugnahme auf die einzutragende Auflassungsvormerkung gemäß § 7 des Kaufvertrages klar, dass die Eintragung der Vormerkung im Range nach dem Recht in Abt. II lfd. Nr. 10 erfolgen soll.
Ort, Datum, Unterschrift Notar, Siegel
Ich mein, reicht das dem Grundbuchamt aus? Oder sollte das noch genauer spezifiziert werden, in welcher Form auch immer?
Ich danke euch für eure Hilfe und wünsche erstmal einen guten Start ins Wochenende!