Verbraucher/Genehmigung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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fury02
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#1

03.11.2016, 08:25

Hallo,
ich habe hier einen Kaufvertrag vorbereitet, Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus vier Privatpersonen, Käufer ist eine Grundstücksgesellschaft. Damit habe ich ja einen Verbrauchervertrag, 14-Tage-Frist ist einzuhalten. Allerdings ist es jetzt so, dass die Erbengemeinschaft so zerstritten ist, dass sie nicht zusammen an einem Tisch sitzen will. Es soll ein vollmachtsloser Vertreter handeln, die Erben werden dann nachfolgend am Ort die erforderliche Genehmigung abgeben. Für die Abgabe der Genehmigung wird ihnen im Kaufvertrag eine Frist von ca. 2 oder 3 Wochen eingeräumt.
Ist denn dann die 14-Tage-Frist noch zwingend? Die Verkäufer haben ja über die weiter eingeräumte Frist und die Möglichkeit der Nichtgenehmigung eigentlich genug Zeit, sich mit der Sache auseinanderzusetzen. Der Entwurf liegt ihnen vor.
Der Käufer würde gerne zügiger beurkunden, um mit der Zeitschiene (Kaufpreis soll noch in diesem Jahr bezahlt werden) besser klar zu kommen. Ich bin aber unsicher, ob ein Unterschreiten der 14-Tage-Frist nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen könnte.
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NoFaWi
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#2

12.11.2016, 15:59

An der 14-Tagesfrist kommst Du nicht vorbei.
Verschicke den Entwurf, lasse Dir bestätigten, dass man mit der vollmachtlosen Vertretung einverstanden ist und dass man anschließend genehmigt. Biete außerdem bei Übersendung telefonische Beratung durch den Notar an. Nimm diesen Sachverhalt im Entwurf entsprechend auf, damit der Stress mit der Geschäftsprüfung vermieden wird.
fury02
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#3

14.11.2016, 12:29

:thx
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