Wohnungskaufvertrag, Garage vergessen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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itzi73
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#1

27.06.2016, 09:08

Liebe Forenmitglieder,

im Jahre 1984 wurde aus einer Wohnungseigentumsanlage eine Wohnung von den Eheleuten A an die Eheleute B verkauft worden. Alle Beteiligten gingen davon aus, dass eine bestimmte Garage mitverkauft wurde. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich das jedoch nicht. Auch ist der verkauften Wohnung keine bestimmte Garage zugeordnet worden. Sämtliche Garagen verfügen über eigene Grundbuchblätter. Die Eheleute B sind zwischenzeitlich verstorben und das Eigentum an der Wohnung wurde grundbuchlich auf die Tochter C umgeschrieben.

Die Tochter C hat nun ihrerseits die Wohnung (und vermeintlich die Garage) verkauft an die Eheleute D. Erst dem Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist nun aufgefallen, dass die Garage nicht verkauft wurde und hat somit seine Zustimmung bisher nicht erteilt.

Der Verkäufer A (Ehefrau ist zwischenzeitlich ebenfalls verstorben) wurde nun "gefunden".

Wie repariert man das Ganze??? :kopfkratz

Ich freue mich auf Antworten! LG, Iris
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Whoville
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#2

27.06.2016, 10:29

Ich würd sagen, dass der "alte" Verkäufer die Garage noch an den "neuen" Käufer verkaufen muss. In diesem dem Vertrag sollte klargestellt werden, dass die Garage seinerzeit vergessen wurde und daher kein Kaufpreis zu zahlen ist.
Ich würde aber auf jeden Fall mal den zuständigen Rechtspfleger anrufen! :-)
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