Hallo,
ist ein Notar eigentlich auch für die Erstellung eines Vertrages zur Abtretung einer Zwangsicherungshypothek zuständig oder erstellt diesen Vertrag der RA und der Notar ist nur für die Eintragung im Grundbuch zuständig?
(Erwerber eines Grundstücks hat die durch Zwangshypothek gesicherten Forderungen des Gläubigers des bisherigen Grundstückseigentümers vollständig gezahlt. Statt der Löschung möchte der Erwerber jetzt die Zwangshypo. übernehmen, da es Probleme beim Vollzug des Kaufvertrages gibt.)
Danke für Hilfe
Abtretung zwangssicherungshypothek
- Sprengmann
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 305
- Registriert: 28.10.2008, 11:03
- Beruf: Refa
- Software: ReNoStar
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 145
- Registriert: 05.12.2014, 16:07
- Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
- Software: NoTastic
Also für derartige Verträge ist ein Notar nicht zuständig.
Ein Notar kann lediglich eine Abtretungserklärung vorbereiten und die Unterschriften des Abtretenden beglaubigen...
Ein Notar kann lediglich eine Abtretungserklärung vorbereiten und die Unterschriften des Abtretenden beglaubigen...