vollstreckbare Teilausfertigung Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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#1

07.03.2016, 10:50

Hallo, Ihr Lieben,

ich habe sowas noch nie machen müssen und wir haben auch kein Muster dazu in unserer Datenbank.

Es soll ein letztrangiger Teilbetrag von 60.000,00 € aus der Grundschuld in Höhe von 110.000,00 € abgetreten werden. Wie sieht hierzu der Vermerk aus? Und mache ich die Teilausfertigung von der mir schon vorliegenden vollstreckbaren Ausfertigung, oder von dem Original aus der UR-Rolle?

Danke und viele Grüße
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#2

09.03.2016, 09:43

Hat niemand eine Idee? :sad:
Knuddel
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#3

09.03.2016, 10:54

Hallo,

ist die Eintragung der Abtretung im Grundbuch erfolgt oder liegt dir die Abtretung vor?
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#4

09.03.2016, 11:12

Die Abtretung liegt mir vor.
larifari
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#5

11.03.2016, 12:59

Die weitere vollstreckbare Ausfertigung würde ich von dem Original machen.

Wir haben das hier (ist allerdings schon drei Jahre her und die Abtretung war schon im Grundbuch eingetragen) so gemacht:

Vermerk auf der (ersten) vollstreckbaren Ausfertigung:

Wegen eines nachrangigen Teilbetrages von XX.000,00 € nebst Zinsen von Anfang / seit dem Tage der Eintragung der Grundschuld an und den anteiligen Nebenleistungen ist sowohl wegen des persönlichen als auch wegen des dinglichen Anspruchs, insbesondere auch zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz, eine neue vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Die vorstehende vollstreckbare Ausfertigung erstreckt sich nicht mehr auf diesen Betrag und die darauf entfallenden Zinsen und Nebenleistungen.

Vermerk auf der weiteren (zweiten) vollstreckbaren Ausfertigung:

Vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende (zweite) vollstreckbare Ausfertigung wird der Bank Y zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wegen eines nachrangigen Forderungsteiles von XX.000,00 € erteilt.

Gründe:
Ein nachrangiger Teilbetrag von XX.000,00 € nebst Zinsen von Anfang an / seit dem Tage der Eintragung der Grundschuld an und den anteiligen Nebenleistungen ist an die Bank Y abgetreten worden, was am 00. Monat Jahr in das Grundbuch eingetragen wurde. Dies ist offenkundig. Mit Teilabtretungserklärung vom 00. Monat Jahr ist ein gleichhoher Teilbetrag der Ansprüche aus dem in Ziffer 3 der Urkunde enthaltenen Schuldanerkenntnisses an die Bank Y abgetreten. Eine Abschrift der Teilabtretungserklärung, dessen Übereinstimmung mit der Urschrift hiermit beglaubigte wird, ist dieser vollstreckbaren Ausfertigung beigefügt.
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#6

14.03.2016, 15:20

:thx :thx :thx :thx
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