Ich bin dabei, einen Grundstückskaufvertrag zu entwerfen über einen (nicht mehr betriebenen) Gasthof, wo allerdings noch sämtliches Inventar (Raumausstattung der Zimmer, Betten, Rezeption, Großküche, eben alles) übernommen werden soll. Nun haben wir beim Verkäufer schon angefragt, ob es möglich ist, eine Inventarliste zu erstellen und diese dann als Anlage zur Urkunde zu nehmen. Das wurde jedoch als nicht zumutbar zurückgewiesen und es ist vom Käufer auch akzeptiert, dass das nicht erfolgen muss (Käufer ist ein Wohlfahrtsverband).
Meine Frage ist jetzt: Besteht die Möglichkeit, in den Kaufvertrag aufzunehmen, dass "ungeräumt" übergeben wird und wie muss ich das formulieren? War schon auf Beck-Online unterwegs, der Kerstin Bühling gibt jetzt auch nicht so viel her...
Vielleicht kann mir jemand helfen
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